Ambulante Schulbegleitung – Integrationshilfe

Zielgruppe

Die ambulante Schulbegleitung/Schulassistenz/Integrationshilfe versteht sich als Teilbereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 SGB XII für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten zur schulischen und sozialen Integration.

Im Rahmen einer angemessenen Schulbildung wird den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine erreichbare Schulbildung ermöglicht. Sie erhalten individuelle Unterstützung um die klassenbezogenen Angebote des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten, sich im Schulalltag zu recht zu finden und sich im Klassenverband zu integrieren. Die Schulbegleitung ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen ihr soziales Umfeld (Elterhaus, Schule, Freunde) zu behalten.

Arbeitsmethoden

Die Schulbegleitung dient als Hilfs- und Kommunikationsmittel für den Betroffenen und wird individuell nach den Bedürfnissen des/der Schülers/-in ausgerichtet.

Dazu gehören die Begleitung auf dem Schulweg, die Teilnahme am Unterricht, Orientierung im Schulalltag, Integration in den Klassenverband, Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Umsetzung der Lerninhalte.

Der/die Schüler/-in erhält über einen längeren Zeitraum Förderung und Hilfestellung zur sozialen Integration.